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Antrag auf Projektförderung

Informieren

Hier kannst du dich informieren, ob deine Projektidee in die Förderrichtlinien passt und eine Förderung grundsätzlich möglich ist. Dafür kannst du dir hier die verschiedenen Anhänge durchlesen oder dich bei Verständnisschwierigkeiten alternativ auch gerne persönlich von uns beraten lassen.

Grundsätzlich sieht der Weg zur Förderung folgendermaßen aus:

  • Antrag ausfüllen und einreichen
  • Entscheidung über eine Förderung im Begleitausschuss
  • Unterschreiben des Zuwendungsvertrages
  • Erhalt des Geldes
  • Durchführung des Projektes
  • Einreichung der Verwendungsnachweise

FAQ zum Antrag

Allgemein

Was wird gefördert?

Gefördert werden Projekte und Aktionen, die Vielfalt und Toleranz stärken sowie sich aktiv gegen Menschen- und Demokratiefeindlichkeit, Rassismus und Extremismus stellen.

Was wird nicht gefördert?

  • Parteien und ihre Jugendabteilungen

  • Aktionen oder Projekte mit Agitatorischen Zielen
  • Bereits begonnene/in der Vergangenheit liegende Projekte
  • Kalenderjahrübergreifende Projekte
  • Aktionen oder Projekte, die durch das Asylbewerber-leistungsgesetz (AsylbLG) und/ oder länderspezifische Regelungen abgedeckt werden
  • Aktionen oder Projekte, die originäre Aufgabenbereiche des Kinder- und Jugendplanes (KJP), des Deutsch-Französischen Jugendwerkes (DFJW) oder des Deutsch-Polnischen Jugendwerkes (DPJW) berühren und dort gefördert werden könnten.

Was ist der Aktions- und Initiativfonds?

Der Aktions- und Initiativfonds des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ hält Mittel für ein- bzw. mehrtägige Projekte und Aktionen bereit. Hierzu zählen z.B. Podiumsdiskussionen, Konzerte, Vorträge, Ausstellungen mit Begleitprogramm usw.

Was bedeutet PfD PB?

PfD PB bedeutet Partnerschaft für Demokratie im Kreis Paderborn. Die PfD fördert ehrenamtliche Projekte und Aktionen im Kreis Paderborn und unterstützt somit die Sensibilisierung und Aktivierung der Menschen für ein friedliches, aufgeschlossenes Miteinander.

Was bedeutet KuF?

KuF bedeutet Koordinierungs- und Fachstelle. Die KuF unterstützt bei der Antragstellung sowie Durchführung von Aktionen und Projekten und betreut die PfD PB.

Was bedeutet Jugendforum bzw. Padouk?

Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ fördert das Engagement Jugendlicher im Kreis Paderborn für Vielfalt und Toleranz. Das Jugendforum im Kreis Paderborn heißt Padouk und fördert aus dem Jugendfonds Aktionen und Projekte, die Jugendliche bis 27 Jahre als Zielgruppe haben. Padouk entscheidet eigenständig über die Förderung aus dem Jugendfonds und wird durch die KuF unterstützt.

Was ist das federführende Amt?

Das federführende Amt ist in der PfD PB das Kreismuseum Wewelsburg. Es verwaltet die finanziellen Mittel, die durch den Aktions- und Initiativfonds sowie den Jugendfonds verwendet werden.

Was ist der Unterschied zwischen "NRWeltoffen" und "Demokratie leben!"?

NRWeltoffen“ ist ein landesfinanziertes Projekt, bei dem ein Handlungskonzept zur Prävention gegen Rechtsextremismus und Rassismus entwickelt wurde. Vorrangiges Ziel ist die Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen. Um dieses Ziel zu erreichen, können beispielsweise auch hauptamtliche und institutionelle Projekt- und Kooperationspartner bei der Umsetzung ihrer Ideen für einen weltoffenen Kreis Paderborn unterstützt.
Demokratie leben!“ bzw. die PfD PB wird durch Bundesmittel finanziert und unterstützt NGOs bzw. ehrenamtlich organisierte Vereine und Initiativen bei der Umsetzung ihrer Projektvorhaben.
Im Kreis Paderborn arbeiten beide Projekte unter einem Dach – im DemokratieBüro im Kreismuseum Wewelsburg und nach außen hin auf www.vielfalt-lieben.de.

Antragsstellung

Wer kann Anträge stellen?

Antragsberechtigt sind rechtsfähige, gemeinnützige, nichtstaatliche
Organisationen (NGOs), eingetragene Vereine, gemeinnützige GmbH's sowie Einzelpersonen und Initiativen, die ihren Sitz oder Wirkungsbereich im Kreis Paderborn haben.

Besonderheit bei Initiativen und Einzelpersonen: Bis zum Projektbeginn muss ein gemeinnütziger Trägerverein bzw. eine gemeinnützige GmbH für das Gesamtprojekt gefunden werden. Ansonsten ist eine Förderung leider nicht möglich.

Fällst du komplett aus dem obenstehenden Raster, kannst du deine Projektidee als E-Mail über nfvlflt-lbnd senden und wir prüfen im Einzelfall, ob eine Förderung dennoch möglich ist.

Können Schulen eine Förderung beantragen?

Schulen als solche können keine Förderung beantragen; der Förderverein der jeweiligen Einrichtung hingegen schon. Hierbei muss beachtet werden:

  • Die beantragte Veranstaltung muss auf Freiwilligkeit basieren: Alle dürfen teilnehmen, müssen es aber nicht!
  • Es darf keine Benotung der Teilnehmenden/ OrganisatorInnen erfolgen!
  • Das Projekt darf nicht den Unterricht ersetzen.
  • Das Projekt darf im Freizeit-/Nachmittagsbereich, an Wochenenden, Feiertagen und in den Freien stattfinden – in der Schulzeit nur, wenn die Teilnahme auf Freiwilligkeit basiert.

Ich arbeite hauptamtlich bzw. bei einem freien Träger. Kann ich eine Förderung beantragen?

Eine Förderung ist theoretisch möglich. Bevor du das Antragsformular ausfüllst, nimmt per Email (nfvlflt-lbnd) Kontakt mit uns auf und schildere dein Anliegen. Wir schauen dann gemeinsam, wie wir deine Idee umsetzen können.

Gibt es Fristen für die Antragsstellung?

Bis zu einer Fördersumme von 1000€ kann jederzeit ein Antrag gestellt werden. Dabei bitte unbedingt beachten, dass der Antrag mindestens drei Wochen vor dem geplanten Projektbeginn eingereicht wird.

Übersteigt das Antragsvolumen 1000€, gibt es folgende Antragsfristen:

  • 15. März
  • 15. Juni
  • 15. September
  • 15. Dezember

Die Fristen stellen sicher, dass dem Begleitausschuss genügend Zeit bleibt, über den Antrag zu beraten. Die Entscheidung des Begleitausschusses wird dir für gewöhnlich etwa vier Wochen nach dem jeweiligen Fristende mitgeteilt.

Gibt es eine Höchstfördersumme?

Aus dem Aktions- und Initiativfonds ist eine Förderung von bis zu 7500€ möglich. Über Ausnahmen entscheidet der Begleitausschuss im Einzelfall.

Aus dem Jugendfonds beträgt die Höchstfördersumme 1000€.

Was bedeutet Vorauszahlung bzw. keine Vorauszahlung?

Im Antragsformular kann zwischen einer Vorauszahlung und einer Nachfinanzierung gewählt werden.

Bei der Vorauszahlung werden nach Abschluss des Zuwendungsvertrags i.d.R. 80% des Antragsvolumens als Vorschuss gewährt. Nach Abschluss des Projekts müssen ein Verwendungsnachweis und eine Kurzdokumentation bei der KuF eingereicht werden. Nach erfolgreicher Prüfung werden die restlichen 20% ausgezahlt. Wird eine 100%ige Vorauszahlung benötigt, muss dies im Antrag begründet werden und wird dann im Begleitausschuss entschieden.

Bei der Nachfinanzierung geht der oder die Antragstellende für alle anfallenden Projektkosten in Vorleistung und erhält die durch den Begleitausschuss bewilligte Summe nach Beendigung des Projekts und der Einreichung des Verwendungsnachweises.

Kann ich den Antrag auch in Papierform einreichen?

Leider nicht. Anträge müssen über das Online-Formular eingereicht werden und sind ohne Unterschrift gültig.

Was sind Sachkosten?

Unter Sachkosten fallen nicht nur Gegenstände wie Stifte und Dekorationsobjekte, sondern auch Honorare für selbstständig Tätige (ReferentInnen, ModeratorInnen…). Auch Fahrtkosten werden als Sachkosten abgerechnet. Bitte erstelle die Auflistung so detailliert wie möglich.

Was sind Personalkosten?

Unter dem Punkt Personalkosten können KEINE Honorarkosten abgerechnet werden. Diese fallen unter Sachkosten.

Bewilligung

Was ist der Begleitausschuss?

Der Begleitausschuss (BGA) besteht aus haupt- und ehrenamtlich Engagierten aus dem Kreisgebiet Paderborn. Er entscheidet gemeinsam mit dem federführenden Amt über Anträge im Aktions- und Initiativfonds und berät die KuF bzgl. der inhaltlichen Ausrichtung der PfD PB.

Kann ich mein Projekt vor Antragsstellung bzw. vor der Bewilligung beginnen?

Nein, das schließt eine Förderung aus. Beantragte Projekte dürfen vor der Antragsbewilligung nicht begonnen haben. Das heißt: Recherchieren und Planen ist möglich, verbindliche Verträge schließen oder in das Projekt investieren nicht.

Was ist ein Zuwendungsvertrag?

Im Zuwendungsvertrag wird vertraglich die Zusammenarbeit zwischen Zuwendungsnehmer und dem federführenden Amt geregelt. Dieser stellt für beide Seiten eine rechtliche Absicherung dar. Ohne den Zuwendungsvertrag ist eine Zusammenarbeit nicht möglich.

Was passiert, wenn sich mein Projekt nach Bewilligung noch ändert?

Sobald sich etwas ändert, nimm Kontakt zu uns auf! Egal ob eine Veranstaltung ausfällt, teurer wird oder abgesagt werden muss – wir finden gemeinsam eine Lösung. Solange das Grundthema deines bewilligten Projekts erhalten bleibt, ist eine Veränderung des Programms nicht schlimm. Wichtig ist, dass du dich sofort bei uns meldest.

Verwendungsnachweis

Wie lange habe ich Zeit, um den Verwendungsnachweis einzureichen?

Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einer Kostenaufstellung. Dieser muss spätestens 8 Wochen nach Ende des bewilligten Projektzeitraums bei der KuF eingereicht werden.

Kann ich den Verwendungsnachweis auch in Papierform einreichen?

Grundsätzlich ja. Zusätzlich muss der Verwendungsnachweis aber auch digital eingereicht werden. Nähere Infos dazu hier.

Gibt es auch ein Online-Formular für den Verwendungsnachweis?

Leider nicht. Die KuF sendet dir das Formular im pdf-Format zusammen mit dem Zuwendungsvertrag per Email zu.

Wie ist der Verwendungsnachweis aufgebaut?

Der Verwendungsnachweis besteht aus einem inhaltlichen Teil (Sachbericht und Kurzdokumentation) sowie einer Kostenaufstellung. Hierzu müssen unbedingt alle Belege über die Ausgaben für das Projekt aufbewahrt werden. Genaue Informationen gibt es hier.

Was ist der Unterschied zwischen Sachbericht und Kurzdokumentation?

Der Sachbericht beschreibt das, was tatsächlich im Projekt geleistet wurde und nimmt Stellung zur Zielerreichung.
Die Kurzdokumentation benötigen wir für die Präsentation des Projekts auf der Webseite. Hier soll in wenigen Sätzen allgemein verständlich über das Projekt, die Zielgruppe und die Durchführenden informiert werden. Die Kurzdokumentation sollte Fotos bzw. Videos beinhalten, die wir auf www.vielfalt-lieben.de veröffentlichen. Bitte Bildrechte und Datenschutz beachten!

Beantragen

Hinweis

Vielen Dank für Ihr Interesse. Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass die Fördermittel für 2024 erschöpft sind.

Freigabe

Wird ein Projektantrag bei uns eingereicht, berät der Begleitausschuss und entscheidet über die Möglichkeit der Förderung und über die mögliche Fördersumme. Der Begleitausschuss begleitet und berät die Projekte „Demokratie leben!“ und „NRWeltoffen“. Er besteht aus Vertreterinnen und Vertretern verschiedener kommunaler Ämter und zivilgesellschaftlicher Vereine und trifft sich vier mal im Jahr zum Quartalsende, um über eingegangene Förderanträge zu beraten. Sobald die Entscheidung des Begleitausschusses vorliegt, melden wir uns persönlich bei dir und teilen dir die diese mit. Bei positivem Bescheid wird zeitnah ein Zuwendungsvertrag aufgesetzt, so dass du mit deinem Projekt starten kannst.

Der Begleitausschuss besteht zur Zeit aus Vertreterinnen und Vertretern folgender Ämter und zivilgesellschaftlicher Initiativen:

  • Kreisjugendamt
  • Stadtjugendamt
  • Kreismuseum Wewelsburg
  • Koordinierungsstelle „NRWeltoffen“
  • Koordinierungsstelle „Demokratie leben!“
  • Kommunales Integrationszentrum
  • Förderverein Kreismuseum Wewelsburg e.V.
  • Gedenktag 2. April – Verein wider das Vergessen und für Demokratie e.V.
  • Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit Paderborn e.V.
  • Volksbund e.V.

Anschrift

Kreismuseum Wewelsburg
Demokratie-Büro
Burgwall 19
33142 Büren-Wewelsburg

Kontakt

Tel: +49 2955 7622-17
Fax: +49 2955 7622-22
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